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Unser Team

Patrick Schwenk   Geschäftsführer, Geprüfter Schädlingsbekämpfer

Dave Schwenk                 IHK Geprüfter Schädlingsbekämpfer

Milian Schwenk            Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer

Insektenbestimmung

Wir führen die Bestimmung von Insekten kostenlos durch. Schicken Sie ein zu bestimmendes Insekt per Post an Schädlingsbekämpfung Schwenk, Stichwort: Insektenbestimmung, Neuendorfer Straße 80/81, 14770 Brandenburg an der Havel. Bitte geben Sie eine Rückrufnummer an. Wir teilen Ihnen das Ergebnis telefonisch mit und informieren Sie, ob Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung angezeigt sind.

 

Sie befinden sich hier: Schädlingsbekämpfung

 

Alle Arbeiten werden nach den Grundsätzen der „Integrierten Schädlingsbekämpfung“ durchgeführt. Selbstverständlich werden die Maßnahmen nach dem aktuellsten Wissensstand und mit der neusten Technik durchgeführt.

Folgende Leistungen werden angeboten:

  • Gesundheits- und Vorratsschutz

  • Hygieneschutz, Materialschutz und

  • Küchenhygiene nach HACCP

  • Wespenbekämpfung

  • Taubenabwehr mit Netz-Systemen, Spike-Systemen, Spanndraht-Systemen

  • Reinigung von Dachböden, Balkonen und Terrassen nach Taubenbefall

  • Bekämpfung von Taubenzecken im Dach- und Wohnbereich

  • Bekämpfungsmaßnahmen bei Mäuse- und Rattenbefall

  • Beratung zu vorbeugenden Maßnahmen gegen erneuten Schadnagerbefall Beratung zu baulichen- hygienischen und organisatorischen Fragestellungen 

Bekämpfungsmaßnahmen gegen Insektenarten, Spinnentiere und
ihre Entwicklungsstadien wie:

  • Ameisen
  • Asseln

  • Bettwanzen

  • Blattwanzen

  • Fliegen

  • Flöhe

  • Käfer (wie Speckkäfer, Messingkäfer, Teppichkäfer)

  • Motten

  • Schaben

  • Silberfische

  • Spinnen

  • Taubenzecken

  • Wespen (auch Umsetzen von Wespennestern)

Risikominderungs-Maßnahmen (RMM)

Die Zulassungsbehörde für Biozide in Deutschland Risikominderungsmaßnahmen (= RMM) für zugelassene Biozidprodukte mit Antikoagulanzien als (blutgerinnungshemmende) Wirkstoffe. RMM werden während der Zulassungsprozedur besonders bei denjenigen Wirkstoffen gefordert, denen man ein gewisses Abwanderungspotential in die Umwelt unterstellt bzw. Sekundärvergiftungsrisiken nicht gänzlich ausschließen kann. Diese RMM werden dann als verpflichtend einzuhaltende Einsatzbedingungen über die Gebrauchsanweisungen der Produkte wirksam. Mit dem Begriff RMM werden alle Maßnahmen bezeichnet, welche die Risiken beim Einsatz von toxischen Ködern zu minimieren versuchen – im Besonderen für Umwelt und Wildtiere.

Giftnotruf für Berlin und Brandenburg: +49 030 19240

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